Ratgeber / Recht auf Reparatur
In Kraft seit23.07.2026Der neue Anspruch gegen den Hersteller gilt nur für Geräte, die nach einem Stichtag in Verkehr gebracht wurden, bei Waschmaschine und Geschirrspüler ab März 2021, und nur, solange die Frist deines Modells läuft.
Seit dem Stichtag wird viel über das neue Reparaturrecht geschrieben. Drei Punkte werden dabei regelmäßig verkürzt.
„Hersteller müssen jetzt kostenlos reparieren."
Der Hersteller darf ein angemessenes Entgelt verlangen, das Arbeit, Material und einen Gewinnanteil enthalten kann. Neu ist, dass er die Reparatur anbieten muss und typische Preise veröffentlicht.1
„Hersteller müssen ab sofort Ersatzteile vorhalten."
„Die Gewährleistung beträgt jetzt drei Jahre."
Nur wenn innerhalb der zwei Jahre die Reparatur statt einer Ersatzlieferung gewählt wird — und nur bei Kaufverträgen ab dem 31. Juli 2026. Dann verlängert sich die Frist einmalig um zwölf Monate.1
In der Regel nicht. Entscheidend ist, wann dein Gerät in Verkehr gebracht wurde.
Laut Gesetzesbegründung erfassen die zugrunde liegenden EU-Verordnungen nur Geräte, die nach ihrem Stichtag in Verkehr gebracht wurden: Waschmaschinen, Geschirrspüler und Kühlgeräte ab dem 1. März 2021, Wäschetrockner erst ab dem 1. Juli 2025.5 Ein Gerät von 2019 hat deshalb keinen Anspruch, auch wenn sein Modell später weiterverkauft wurde.
Für jüngere Geräte zählt dann die Frist des Modells: Sie beginnt nicht mit deinem Kauf, sondern in dem Moment, in dem das letzte Exemplar deiner Baureihe in den Verkehr gebracht wurde.2 Praktisch hilft das oft auch älteren Geräten: Lief ihr Modell nach dem Stichtag weiter, sind die Teile meist noch lieferbar, weil der Hersteller sie für die jüngeren Exemplare vorhalten muss.
Nicht die Bezeichnung aus dem Prospekt, sondern die vollständige Modell- oder E-Nummer. Bei Waschmaschinen meist im Türrahmen oder hinter der Klappe des Flusensiebs, beim Geschirrspüler auf der Innenseite der Tür. Dort steht oft auch das Fertigungsdatum, bei Bosch und Siemens als FD-Nummer (FD 0103 = März 2021).
Nur der Hersteller weiß, wann das letzte Exemplar ausgeliefert wurde. Genau danach lässt sich fragen, ohne einen Anspruch behaupten zu müssen — die Formulierung dafür steht in Abschnitt 05.
Jetzt erst wird gerechnet: Verkaufsende plus Frist. Und die hängt davon ab, um welches Gerät und welche Art von Teil es geht. Die vier Fälle stehen im nächsten Abschnitt.
Alle Zeiträume laufen ab dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars eines Modells und gelten für Geräte ab dem Stichtag 1. März 2021. Bestellte Teile müssen in beiden Fällen innerhalb von 15 Arbeitstagen geliefert werden.23
Tür, Türscharnier und Türdichtungen, sonstige Dichtungen, Türverriegelungsbaugruppe, Kunststoffzubehör wie der Waschmittelbehälter
Motor, Kraftübertragung, Pumpen, Stoßdämpfer, Waschtrommel, Heizelemente, Rohrleitungen, Leiterplatten, Displays, Druckschalter, Thermostate, Sensoren, Software
Türscharniere und Türdichtungen, andere Dichtungen, Sprüharme, Ablauffilter, Geschirrkörbe, Kunststoffzubehör
Motoren, Umwälz- und Ablaufpumpen, Heizkörper und Heizelemente einschließlich Wärmepumpen, Rohrleitungen, Strukturteile, Leiterplatten, Anzeigen, Druckschalter, Thermostate, Sensoren, Software
Beim Geschirrspüler haben Fachbetriebe die kürzere Frist: Pumpen und Heizelemente nur sieben Jahre, Türdichtungen und Sprüharme dagegen zehn.
Ausgerechnet die teuren Bauteile fallen also früher aus der Pflicht als die günstigen.
Die Regelungen decken nicht jedes Haushaltsgerät ab. Wer das vorher weiß, spart sich einen enttäuschenden Anruf.
Diese Großgeräte stehen ausdrücklich auf der Liste, mit Stichtag: Waschmaschine, Geschirrspüler und Kühlgerät ab 1. März 2021, Trockner ab 1. Juli 2025.5 Ebenfalls erfasst sind unter anderem Fernseher und Monitore, Smartphones und Tablets sowie Staubsauger.4
Weder von der Ersatzteilpflicht der Ökodesign-Verordnungen noch von der Produktliste des neuen Reparaturanspruchs erfasst. Hier bleibt es bei Gewährleistung, Garantie und Herstellerkulanz; freie Werkstätten und Ersatzteilhändler sind bei diesen Geräten oft der praktikablere Weg.
Bevor es um Ansprüche geht, steht eine schlichte Auskunftsfrage. Sie kostet nichts, ist in fünf Minuten geschrieben und klärt meist schon, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt. Am besten schriftlich, damit die Antwort belegt ist.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nutze das Gerät [Modellbezeichnung / E-Nummer], Seriennummer [Nummer], gekauft im [Monat/Jahr]. Aktuell zeigt es folgenden Defekt: [kurze Beschreibung].
Ich bitte um Auskunft zu drei Punkten: Wann wurden mein Gerät und das letzte Exemplar dieses Modells in den Verkehr gebracht? Sind die für die Behebung erforderlichen Ersatzteile derzeit lieferbar? Und welcher typische Preis ist für diese Reparatur vorgesehen?
Für eine Antwort in Textform wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
Die Formulierung ist bewusst eine reine Auskunftsbitte. Sie behauptet keinen Anspruch und setzt keine Frist — beides wäre eine Bewertung deines Einzelfalls, die eine Rechtsberatung erfordert.
Nein. Der Hersteller darf ein angemessenes Entgelt verlangen, das Arbeits- und Materialkosten sowie einen Gewinnanteil enthalten kann. Neu ist, dass er die Reparatur anbieten muss und dass typische Reparaturpreise veröffentlicht werden.
Ja, wenn das Gerät nach dem Stichtag in Verkehr gebracht wurde: bei Waschmaschinen, Geschirrspülern und Kühlgeräten ab dem 1. März 2021, bei Wäschetrocknern ab dem 1. Juli 2025. Ältere Geräte erfasst der Anspruch laut Gesetzesbegründung nicht. Für erfasste Geräte gilt er, solange die Frist des Modells läuft, also ab dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars gerechnet, und erst nach Ablauf der Gewährleistung.
Nach der Verordnung (EU) 2019/2023 mindestens zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars eines Modells — sowohl für Teile, die Endnutzer selbst tauschen können, als auch für Teile, die Fachbetrieben vorbehalten sind. Das gilt für Waschmaschinen, die ab dem 1. März 2021 in Verkehr gebracht wurden. Bestellte Teile müssen innerhalb von 15 Arbeitstagen geliefert werden.
Die Verordnung (EU) 2019/2022 unterscheidet nach Teiletyp. Türscharniere, Dichtungen, Sprüharme, Ablauffilter, Geschirrkörbe und Kunststoffzubehör müssen zehn Jahre verfügbar sein. Für Motoren, Umwälz- und Ablaufpumpen, Heizelemente, Leiterplatten und Sensoren gilt ein Zeitraum von sieben Jahren.
Nein. Kaffeevollautomaten stehen weder in den Ökodesign-Verordnungen mit Ersatzteilpflicht noch auf der Produktliste des neuen Reparaturanspruchs. Hier bleibt es bei Gewährleistung, Garantie und Herstellerkulanz; freie Werkstätten und Ersatzteilhändler sind bei diesen Geräten häufig der praktikablere Weg.
Wird innerhalb der zweijährigen Gewährleistung die Reparatur statt einer Ersatzlieferung gewählt, verlängert sich die Frist einmalig um zwölf Monate, bei neuer Ware also auf drei Jahre (§ 475e Abs. 5 BGB). Diese Regel gilt allerdings nur für Kaufverträge, die ab dem 31. Juli 2026 geschlossen wurden.
Alle Angaben dieser Seite lassen sich hier nachprüfen. Geprüft am 2. August 2026, Stichtage und Fundstellen ergänzt am 4. Oktober 2026.
Ich betreibe reparaturoderneu.de als unabhängiges Diagnoseportal. Meine Empfehlungen beruhen auf Herstelleranleitungen, Servicequellen und dokumentierten Reparaturfällen, nicht auf Produktdatenbanken.
Diese Seite gibt die allgemeine Rechtslage wieder und belegt jede Angabe im Quellenverzeichnis. Sie ist keine Rechtsberatung und kann eine Prüfung des Einzelfalls nicht ersetzen — dafür bin ich weder zugelassen noch qualifiziert. Ob in einer konkreten Situation ein Anspruch besteht, hängt von Umständen ab, die hier nicht bekannt sind.
Kostenlose Erstberatung zu Verbraucherrechten bieten die Verbraucherzentralen der Länder. Bei einer Auseinandersetzung mit einem Hersteller hilft eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt weiter. Der Rechtsstand ist der 2. August 2026; spätere Gesetzesänderungen und Gerichtsentscheidungen sind nicht berücksichtigt. Hinweise auf Fehler nehme ich gerne entgegen und arbeite sie ein.
Sicherheits- und Haftungshinweis: Meine Reparatur- und Diagnose-Tipps sind sorgfältig recherchiert, aber unverbindlich und ersetzen keine fachkundige Prüfung im Einzelfall. Arbeiten an Elektrogeräten können gefährlich sein: Zieh vor jedem Eingriff den Netzstecker und dreh gegebenenfalls den Wasserzulauf ab. Eingriffe an der Elektrik, an wasserführenden oder unter Spannung stehenden Bauteilen gehören in die Hände qualifizierter Fachkräfte. Für Schäden, die aus der eigenständigen Umsetzung der beschriebenen Schritte entstehen, übernehme ich keine Haftung. Unsachgemäße Reparaturen können außerdem Garantie- und Gewährleistungsansprüche kosten. Im Zweifel wende dich an einen zertifizierten Fachbetrieb.